Donnerstag, 26. November 2015

Untersuchungsausschuss „Anti-Terror-Einsatz“ beginnt am 1. Dezember 2015 mit Zeugenvernehmungen

Ein Foto des Sitzungsraumes im Haus der Bürgerschaft

Der Sitzungsraum für den Untersuchungsausschuss im Haus der Bürgerschaft

Nach der bisher erfolgten Akteneinsicht hat der Untersuchungsausschuss in seiner internen Sitzung am 26. November erörtert, wie die Beweisaufnahmen so gestaltet werden können, dass die gewünschte Transparenz durch Öffentlichkeit und zwingende Geheimschutzbelange in einen angemessenen Ausgleich gebracht werden können. Er hat beschlossen, die Beweisaufnahmen wie folgt zu strukturieren:

Am Dienstag, dem 1. Dezember, beginnt um 11.00 Uhr die Vernehmung von Senator Ulrich Mäurer in öffentlicher Sitzung mit einer zusammenfassenden Darstellung aus Sicht des Senators. Daran soll sich eine geheime Beweisaufnahme zu den Fragen der polizeilichen Entscheidungsfindung anschließen. Danach sollen in öffentlicher Beweisaufnahme die Durchführung der Maßnahmen und ihre Bewertung erörtert werden. Sofern es bei Bewertungsfragen auf Kenntnisse aus geheimen Akten ankommt, müssten diesbezügliche Fragen gegebenenfalls zurückgestellt und in einem weiteren geheimen Teil gestellt werden.

Am Mittwoch, dem 2. Dezember 2015, wird ab 10.30 Uhr der Zeuge Dietrich Klein gehört. Die Beweisaufnahme soll nach jetziger Planung öffentlich mit der Vorstellung des öffentlichen Teils des „Klein-Berichts“ beginnen und danach in geheimer Sitzung fortgesetzt werden. 

Die Vernehmung von Polizeipräsident Lutz Müller am Donnerstag, dem 3. Dezember 2015, ab 10.30 Uhr soll mit einem geheimen Teil zu den Grundlagen der polizeilichen Entscheidungsfindung beginnen. Daran soll sich die Beweisaufnahme zur Durchführung und Bewertung der Maßnahmen in öffentlicher Sitzung anschließen. Sofern es bei Bewertungsfragen auf Kenntnisse aus geheimen Akten ankommt, müssten diesbezügliche Fragen möglicherweise zurückgestellt und in einem weiteren geheimen Teil gestellt werden.

Die Klassifizierung einzelner Sachverhalte als „geheim" liegt nicht im Ermessen der Bürgerschaft oder des Senators für Inneres, beide sind rechtlich an die Entscheidung einer Bundesbehörde gebunden. Insoweit wird die Öffentlichkeit um Verständnis gebeten, dass leider über die genannten Informationen hinaus keine genauen Zeiten angegeben werden können.

Presse- und Medienvertreter werden gebeten, sich am Tag der jeweiligen Beweisaufnahme  bei der Pressestelle der Bremischen Bürgerschaft (Telefon 0421/361-12470; E-Mail: pressestelle@buergerschaft.bremen.de) zu erkundigen, ab wann mit dem Eintritt in die öffentlichen Teile der Zeugenvernehmungen zu rechnen ist.